Neue Massnahmen des Bundes zur Eindämmung von COVID-19

Neue Massnahmen

Neue Massnahmen des Bundes zur Eindämmung von COVID-19

Der Bundesrat hat die Massnahmen im Kampf gegen Corona schweizweit ab Dienstag, 22.12.2020, nochmals massiv verschärft. Dies hat Einfluss auf die Anzahl der Personen pro Verkaufsfläche und somit auch für die Garagen. Betroffen sind auch die Autowaschanlagen.

Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Die Zahl der Ansteckungen ist sehr hoch und steigt wieder an. Die Spitäler und das Gesundheitspersonal sind seit Wochen sehr stark belastet und die Festtage erhöhen das Risiko eines beschleunigten Anstiegs. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt.

Kanton Aargau geht weiter als der Bund
Dem Kanton Aargau gehen die Massnahmen des Bundes zu wenig weit. Der Kanton schliesst ab Montag ausser Lebensmittelläden oder Apotheken alle Geschäfte. Dazu gehören auch die Showrooms der Garagen. Das tägliche Verkaufsgeschäft sei nicht mehr gestattet, «weil die Anschaffung eines Autos nicht zum dringenden und täglichen Bedarf gehört», schreibt das kantonale Departement für Gesundheit und Soziales auf Anfrage der AGVS-Sektion Aargau. Wenn es sich um Aussenausstellungen handle, so sei es nicht nötig, diese abzusperren. Aber der übliche Betrieb mit Promotionen, Abgabe von Gratisverpflegung und permanenter Präsenz von Verkaufsmitarbeitenden ist ab Montag nicht mehr gestattet - auch nicht mit Schutzkonzepten. Die AGVS-Sektion Aargau und der AGVS hatten sich seit Bekanntwerden der Massnahmen stark dafür eingesetzt, die Showrooms offen zu behalten. Keine Änderungen gibt es bei den Werkstätten und den Autowaschanlagen. Sie bleiben wie in der übrigen Schweiz geöffnet.

Die harte Aargauer Linie steht im Zusammenhang mit einer sich anbahnenden Überlastung der Spitäler im Kanton. Erst am Freitag hatte Martin Balmer, Leiter Intensivpflege im Kantonsspital Aarau, im Rahmen der TV-Sendung «Arena» auf SRF von der sich zuspitzenden Situation berichtet. Ohne die nun getroffenen Massnahmen, so die Direktion für Gesundheit und Soziales, würden die Aargauer Spitäler zwischen dem 1. und 15. Januar 2021 an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen.

Schutzkonzept
Das Schutzkonzept für Garagenbetriebe im Kanton Aargau ist so umzusetzen wie beim ersten Lockdown im Frühling.
Details gemäss Website www.agvs-upsa.ch
 


 

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