Abgabeverordnung für Schwerverkehr angepasst

Abgabeverordnung für Schwerverkehr angepasst

27. Januar 2016 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung diverse Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) beschlossen. Diese treten am 1. März 2016 in Kraft.

Gestützt auf die Erfahrungen seit der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahr 2001 hat der Bundesrat unter anderem verfahrenstechnische Anpassungen gutgeheissen. Ausserdem sollen der Missbrauch bekämpft und die daraus entstehende Wettbewerbsverzerrung verhindert werden. Zu den Änderungen gehören insbesondere:
  • die Abgabebefreiung von Fahrzeugen, die der Zivilschutz für speziell definierte Einsätze mietet;
  • neu besteht die Möglichkeit, die Verwendung bei Fahrzeugen zu kontrollieren, mit denen ausschliesslich Rohholz, Milch oder landwirtschaftliche Nutztiere befördert werden;
  • bei der Berechnung des massgebenden Gewichts können Achslastbeschränkungen und dergleichen berücksichtigt werden;
  • die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug kann verweigert werden, wenn Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen unterbleiben oder Sicherungsmassnahmen nicht umgesetzt werden.

Die Änderungen treten auf den 1. März 2016 in Kraft.
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