AGVS: Neue Bildungsverordnung sorgt für Veränderungen

CRC. Die neue Bildungsverordnung orientiert sich an den Veränderungen in der Gesellschaft und im Konsumverhalten der Kundinnen und Kunden. Mit den Änderungen sorgt der AGVS für eine zeitgemässe und zukunftsorientierte Ausbildung seiner Nachwuchskräfte bei diversen Lehrberufen.
Publiziert: 11. August 2025

										AGVS: Neue Bildungsverordnung sorgt für Veränderungen

Bei der revidierten Bildungsverordnung wurde die Ausbildung beim Automobil-Fachmann/-frau EFZ um den Bereich der modernen Fahrassistenz – und Infotainmentsystemen angehoben. Ebenfalls kam das Reparieren von Elektro- und Hybridsystemen neu dazu.

Beim Automobil-Mechatroniker/in EFZ gehen die Ausbildungsziele noch eine Stufe weiter. Dort kommt der Bereich der Diagnose neu dazu. Hochvoltkurse sind zudem neu auch für den Automobil-Fachmann/-frau EFZ obligatorisch. 

Zurzeit wird geprüft, ob in den nächsten zwei Jahren auch die Automobil-Assistent/in EBA die Hochvoltausbildung HV1 machen müssen, damit auch sie ein Fahrzeug stromlos stellen dürfen. Schweissen wurde zu Gunsten von anderen Themen gestrichen. 

Ausbildner müssen nicht mehr über eine tertiäre Ausbildung verfügen, um Automobil-Mechatroniker/in EFZ auszubilden. Es reicht die eigene Ausbildung zum Automobil-Mechatroniker/in EFZ sowie drei Jahre Berufserfahrung.

Bei den Automobil-Assistent/in EBA, welche 2026 ihre Lehre beginnen, werden keine schriftlichen QV–Prüfungen mehr durchgeführt. Bei den anderen beiden Ausbildungsrichtungen (Fachmann und Mechatroniker) bleibt die schriftliche Prüfung bestehen.