EFZ-Lernende der Fachrichtung Nutzfahrzeuge dürfen früher an die Lastwagenprüfung

Nutzfahrzeugbetriebe

EFZ-Lernende der Fachrichtung Nutzfahrzeuge dürfen früher an die Lastwagenprüfung

21. Januar 2021 agvs-upsa.ch – Erfreuliche Nachrichten vom Bundesamt für Strassen (Astra): Jugendliche der beruflichen Grundbildungen «Automobil-Fachmann/-frau» und «Automobil-Mechatroniker/-in» mit der Fachrichtung Nutzfahrzeuge dürfen bereits vor ihrem 18. Geburtstag an die Fahrprüfung.

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Quelle: AGVS-Medien

mig. Bisher erhielten nur Lernende in bestimmten beruflichen Grundbildungen den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B und BE) vor Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren. Seit 1. Januar 2021 erhalten auch die übrigen Bewerber den Lernfahrausweis mit 17 Jahren. Allerdings mit der Einschränkung, dass sie den Lernfahrausweis mindestens ein Jahr besitzen müssen, um zur praktischen Fahrprüfung zugelassen zu werden. «Besonders für die Absolventen der dreijährigen Ausbildung zum Automobil-Fachmann-/frau der Fachrichtung Nutzfahrzeuge war es bisher schwierig, die Lastwagenprüfung bis zum Lehrende zeitlich zu absolvieren. Viele Lernende beginnen die berufliche Grundbildung bereits mit 15 Jahren», erklärt Olivier Maeder, beim AGVS verantwortlich für den Bereich Bildung. Dieser Umstand führte zu jungen, ausgebildeten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt, die den Führerausweis noch nicht besassen. 

Das Astra hat nun neu auch eine Erleichterung für die EFZ-Lernenden der Grundbildungen «Automobil-Fachmann/-frau», «Automobil-Mechatroniker/-in» mit der Fachrichtung Nutzfahrzeuge, geschaffen. Ab 1. Februar 2021 gilt: Den Lernenden darf der Lernfahrausweis der Kategorien C und CE ab dem vollendeten 17. Altersjahr erteilt werden und sie dürfen bereits sechs Monate vor dem vollendeten 18. Altersjahr an die praktische Führerprüfung (Kategorien B, BE, C oder CE). Der Ausweis darf aber nach wie vor erst nach dem 18. Geburtstag ausgehändigt werden. 

Der AGVS hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision der Führerausweisvorschriften für diese Änderung beim Astra starkgemacht. Dabei haben Nutzfahrzeugbetriebe ihr Anliegen über die Nutzfahrzeugkommission des AGVS eingebracht. Olivier Maeder ist erfreut: «Selbstverständlich ist dies nicht nur für die Automobil-Fachleute, sondern auch für die Automobil-Mechatronikerinnen und Mechatroniker und deren Ausbildungsbetriebe eine Verbesserung, da sie nun früher während der Lehre Nutzfahrzeuge fahren können.»

Auf Lernfahrten mit einem Motorfahrzeug der Kategorie C oder einer Fahrzeugkombination der Kategorie CE müssen die Lernenden von einem Fahrlehrer oder einem Inhaber der Ausbildungsbewilligung nach Artikel 20 Absätze 1-3 VZV begleitet werden. Besitzen die Lernenden bereits den Führerausweis der Kategorie C, dürfen sie Lernfahrten mit einer Fahrzeugkombination der Kategorie CE ohne Begleitpersonen durchführen. 
 
Die offizielle Weisung vom Bundesamt für Strassen ASTRA finden Sie hier
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Kommentare


agvs_admin 30. November 2022 - 16:54
Dein Kollege kann die Führerprüfung für Lastwagen frühestens 6 Monate vor dem 18. Altersjahr absolvieren und erhält dann den Führerausweis für Lastwagen mit dem 18. Altersjahr. Somit spielt es keine Rolle, wann er den Führerausweis erworben hat. Die bestandene Führerprüfung für Lastwagen vor dem 18. Altersjahr ist massgebend, auch wenn das nur 14 Tage vor dem 18. Altersjahr ist. Freundliche Grüsse AGVS

Poffet Sylvia 10. Januar 2023 - 16:05
Guten Tag Ab welchem Alter dürfen EFZ-Lernende der Grundbildung "Automobil-Fachmann/-frau" mit Fachrichtung Nutzfahrzeuge die Fahrzeuge auf dem firmeigenen Gelände verschieben ? Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung. Freundliche Grüsse

74 11. Januar 2023 - 11:10
Ohne entsprechende Führerprüfung darf keiner ein Fahrzeug auch auf dem Firmenareal verschieben, da das Firmengelände öffentlich zugänglich ist. Freundliche Grüsse, AGVS

Patrizia Meier 28. Juli 2023 - 7:27
Guten Tag Ich absolviere eine Ausbildung als Autombil-Mechatronikerin EFZ Fachrichtung Nutzfahrzeuge und würde gerne meine Autoprüfung bereits mit 17 1/2 Jahren absolvieren. Nun meine Frage: Wie muss ich die praktische Fahrprüfung anmelden und welche Dokumente muss ich dazu zusätzlich einreichen?

agvs_admin 28. Juli 2023 - 9:58
Guten Tag Der Antrag für den Lehrfahrausweis (vor Ort abgeben mit gültigem Ausweis) sowie die Anmeldung für die praktische Führerprüfung müssen Sie beim kantonalen Strassenverkehrsamt einreichen. Die folgenden Dokumente gehören dazu Sehtest, ärztliche Untersuchung, Bestätigung vom kantonalen Berufsbildungsamt über den Lehrvertrag, Nothelferkurs. Bitte informieren Sie sich direkt beim Strassenverkehrsamt von Ihrem Kanton. Freundliche Grüsse AGVS Schweiz

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