Parlament ignoriert Bedenken des AGVS

Parlament ignoriert Bedenken des AGVS

14. Juni 2016 agvs-upsa.ch – Neue Autos, die in der EU genehmigt wurden, sollen in der Schweiz ohne Prüfung durch das Strassenverkehrsamt in Verkehr gesetzt werden können.

Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen – mit 22 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Motion des ehemaligen Nationalrats Christophe Darbellay (CVP/VS) wurde damit an den Bundesrat überwiesen. Dieser muss nun einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der eine einfachere Zulassung von Autos aus der EU ermöglicht. Die Änderung soll Neuwagen betreffen sowie Fahrzeuge bis zu einem Alter von maximal zwölf Monaten mit einem Kilometerstand von bis zu 2000 Kilometern. Darbellay hatte im Nationalrat geltend gemacht, mit der Abschaffung der strassenverkehrsamtlichen Prüfung für solche Autos könnten unnütze Kosten vermieden und Bürokratie abgebaut werden.

Der AGVS, der TCS, auto-schweiz wie auch Umweltverbände (VCS, WWF) lehnten die Motion aus Gründen des Umweltschutzes und der Sicherheit ab. «Die vereinfachte Zulassung von in der EU genehmigten Neufahrzeugen ohne strassenverkehrsamtliche Prüfung an den Zulassungsschaltern verringert den Schutz der Konsumenten vor unbewussten oder gar vorsätzlichen Täuschungen», erklärt AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli.

Lockerung bei der Reglung zum Verfall des Führerausweises
Die Regeln zum Verfall des Führerausweises sollen gelockert werden. Wenn ein Autofahrer mit einem Führerausweis auf Probe zwei Mal das Gesetz bricht, soll der Ausweis künftig nur noch dann verfallen, wenn auch die zweite Widerhandlung schwer oder mittelschwer ist. Nach der grossen hat auch die kleine Kammer eine Motion des ehemaligen Nationalrats Oskar Freysinger (SVP/VS) angenommen. Die heutige Regel sei unverhältnismässig, argumentierte sie.

Heute besagt das Gesetz Folgendes: Wenn der Autofahrer mit einem Führerausweis auf Probe eine erste schwere oder mittelschwere Widerhandlung begeht, wird ihm der Ausweis für eine bestimmte Zeitdauer entzogen, und die Probezeit wird um ein Jahr verlängert. Nach der zweiten Widerhandlung während der Probezeit verfällt der Führerausweis - unabhängig davon, wie schwer die Widerhandlung ist. Der Bundesrat hatte sich bereiterklärt, dem Parlament eine Botschaft mit Berücksichtigung von Härtefällen zu unterbreiten.
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