Verkehrspolitischer Ausblick 2019

Das Parlament tagt

Verkehrspolitischer Ausblick 2019

26. November 2018 agvs-upsa.ch – Die Wintersession der Eidgenössischen Räte hat heute begonnen. Die für die Garagisten relevante Motion Moser wurde vertagt. Was im kommenden Jahr verkehrspolitisch ebenfalls aktuell wird, zeigt dieser Überblick.
 


rst. Alle vier Jahre wieder: 2019 ist ein Wahljahr. Am 20. Oktober finden die Wahlen ins eidgenössische Parlament statt. Zuvor aber wird bekannt, wer die neue Person an der Spitze des Verkehrsdepartements sein wird, da die jetzige Verkehrsministerin Doris Leuthard Ende 2018 aus dem Bundesrat ausscheidet. Diese Rochade könnte Auswirkungen auf die künftige Gestaltung der schweizerischen Verkehrspolitik haben. Wenn etwa Bundesrätin Simonetta Sommaruga Lust auf einen Tapetenwechsel verspüren sollte und ins Uvek (Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) wechselt, könnte das auf die Verkehrspolitik nicht ganz belanglose Effekte haben.

Die Verkehrspolitik wird aber auch von jenen bestimmt, die im Parlament sitzen. Und da wären Vertreter des Autogewerbes gefragt, ist doch der Winterthurer Garagist Markus Hutter als letzter Autogewerbler 2014 aus dem Nationalrat zurückgetreten. Ob diese Lücke 2019 gefüllt werden kann, bleibt die grosse Frage. Die Schweizer Automobilbranche hat sich zum Ziel gesetzt, in der ganzen Schweiz vier Kandidaten unter die 246 eidgenössischen Räte zu bringen. Was hingegen bereits klar ist: Gemäss Bundesamt für Strassen (Astra) sind im kommenden Jahr keine Verkehrsabstimmungen geplant. Das heisst indes nicht, dass sich verkehrspolitisch nichts bewegen wird.

Kampf dem Stau
Ein bedeutendes und grosses Geschäft wird 2019 die Debatte im Nationalrat über die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes im Umfang von 14,8 Milliarden Franken sein. Dazu zählen Vorhaben, die bis 2030 in Angriff genommen werden sollen. Insgesamt umfasst das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) ein Investitionsvolumen von 29,8 Milliarden Franken. Neben allgemeinen Ausbau- und Unterhaltsarbeiten beinhaltet das Programm den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen (Kapazitätserweiterung Crissier, Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd und Ausbau Nord, Umfahrung Le Locle).

Zudem stellt der Bundesrat im Rahmen der dritten Generation der Agglomerationsprogramme 1,34 Milliarden Franken zur Verfügung. Nachdem die Verkehrskommission des Nationalrats die Detailberatung abgeschlossen hat, ist das Geschäft bereit für die Grosse Kammer.

In einem weiteren Schritt will der Bundesrat den öffentlichen Verkehr stärken und das Bahnangebot mit zusätzlichen Halb- und Viertelstundentakten an die steigende Nachfrage anpassen. Die Eisenbahninfrastruktur soll dazu bis 2035 für 11,9 Milliarden Franken ausgebaut werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft ans Parlament überwiesen. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wurden zusätzliche Projekte in die Botschaft aufgenommen, so der bahntechnische Ausbau des Lötschberg-Basistunnels sowie Massnahmen zur Aufwertung des Knotens St. Gallen und Verbesserungen zwischen Basel, dem Jurasüdfuss und Genf.

Noch nicht spruchreif sind für den Bundesrat zwei Grossprojekte: der Durchgangsbahnhof Luzern und das Herzstück Basel. Beide Projekte können jedoch weiter vorangetrieben und im Hinblick auf den folgenden Ausbauschritt konkretisiert werden. Die Finanzierung ist sichergestellt. Das Parlament wird den Ausbauschritt 2035 voraussichtlich 2019 beraten.

Bau der zweiten Gotthardröhre
Das Auflageverfahren für den Bau der zweiten Gotthardröhre ist beendet. Gegenwärtig ist das Uvek daran, die Einsprachen zu behandeln. Gleichzeitig bereitet das Astra die Arbeitsvergabe vor. Wenn alles planmässig verläuft, dürfte die Plangenehmigungsverfügung Mitte 2019 vorliegen. Im Jahr 2020 könnten die Vorarbeiten beginnen und 2021 die Ausbrucharbeiten für die zweite Tunnelröhre starten. Der Bau des zweiten Gotthard-Strassentunnels wird sieben Jahre beanspruchen.

Anpassung der Via-sicura-Massnahmen
Ende Februar 2018 beschloss das Parlament, die Via-sicura-Massnahmen anzupassen, da sie ihm nicht mehr mit der Realität im Einklang zu stehen schienen. Bei Raserdelikten sollten den Gerichten ein grösserer Ermessensspielraum zugestanden werden. So könnten die Umstände des Einzelfalls besser berücksichtigt und ungewollte Härten vermieden werden. Wer eine im Gesetz definierte Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, soll nicht mehr automatisch als Raser gelten. Zudem könnten auf die Mindestfreiheitsstrafe verzichtet und die Mindestdauer des Ausweisentzugs gesenkt werden.

Weiter sollte die Rückgriffspflicht der Versicherer wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt werden. Schliesslich soll auf die Alkohol-Wegfahrsperrre und auf die Blackboxen verzichtet werden. Momentan ist man im Astra daran, die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorzubereiten und den Entwurf 2019 in Vernehmlassung zu geben. Gleichzeitig ist das Astra bestrebt, das SVG im Hinblick auf das autonome Fahren anzupassen, um auf diese Entwicklung vorbereitet zu sein.

Opera 3-Richtlinien
Nicht zu verwechseln mit Via sicura ist Opera 3. Hierbei geht es um die Revision der Fahrausbildung. Diese soll nicht mehr mit der Theorieprüfung beginnen, sondern mit dem Verkehrsunterricht, wofür das Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen ist. Der neu unbeschränkt gültige Lernfahrausweis soll bereits mit 17 Jahren abgegeben werden. Wer die praktische Führerprüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert hat, darf auch handgeschaltete Autos fahren und umgekehrt.

Während der dreijährigen Probezeit müssen innerhalb der ersten sechs Monate ein Weiterbildungskurs über sieben Stunden absolviert werden und nicht mehr deren zwei. Es gibt allerdings noch weitere Revisionspunkte. Der Bundesratsratsvorschlag, den Lernfahrausweis mit 17 Jahren abzugeben, trifft im Ständerat auf Widerstand. Hans Wicki (Nidwalden) hat in der Herbstsession eine Motion eingereicht, die von 30 Parlamentariern der Kleinen Kammer unterzeichnet wurde. Mit ihr verlangt er, dass die Erteilung des Lernfahrausweises für Motorfahrzeuge erst ab dem Erreichen des 18. Altersjahres möglich ist. Der Bundesrat wird beauftragt, eine entsprechende Bestimmung in das SVG aufzunehmen.

CO2-Gesetz scheidet Geister
Mit 16 zu acht Stimmen hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie der Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Periode von 2021 bis 2030 in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Die Neuerungen sind umstritten. Im Gegensatz zum bundesrätlichen Vorschlag, der einen minimalen Inlandsatz von 15 Prozent, aber keine Deckelung des Preisaufschlags an der Zapfsäule vorsieht, will eine Mehrheit der Kommission einen Maximalaufschlag pro Liter Treibstoff von acht Rappen. Die Kommission will, dass die Treibstoffimporteure bis 2030 bis zu 90 Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen kompensieren müssen und bestätigt damit den Bundesrat. Allerdings sollen ihrer Ansicht nach im Jahr 2030 mindestens 20 Prozent mit inländischen Massnahmen kompensiert werden, wobei die Erhöhung des Inlandanteils indes stufenweise erfolgen darf. Der Bundesrat hatte nur 15 Prozent vorgeschlagen, dafür träte dieser ab 2021 in Kraft.

Endlose Datenflut
Ein komplexes Thema ist das Datenschutz­gesetz (DSG), das die Staatspolitische Kom­mis­sion (SPK) des Nationalrats behandelt. In der Som­mersession 2018 hatte der Nationalrat auf Antrag seiner SPK entschieden, die Vorlage in zwei Etappen zu behandeln. In der ersten Etappe soll die aus Sicht der Kommission dringliche Umsetzung von EU-Recht in Form der Richtlinie EU (2016/680) (Schengen-Teil) beraten werden. In der zweiten Etappe soll die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG-Teil) angegangen werden. Davon betroffen ist auch das Autogewerbe. So muss der Kunde bei einem Besuch in der Garage für einen Autokauf oder für einen Service informiert werden, was mit seinen Daten geschieht. Er muss dazu schriftlich seine Einwilligung geben. Der Nationalrat wird das revidierte DSG frühstens in der Frühjahrssession 2019 behandeln.

Periodische Abgaskontrollen wieder einführen?
Eine Motion der Zürcher Nationalrätin Tiana Angelina Moser (GLP) verlangt die Wiedereinführung einer periodischen Abgasprüfung für Motorfahrzeuge. Der Vorstoss wurde von Ratskollegen über die Fraktionsgrenzen hinweg mitunterzeichnet – unter anderen von Regula Rytz, Präsidentin der Grünen, wie auch vom Aargauer Transportunternehmer und SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner. Die Motion kommt voraussichtlich in der Frühlingssession 2019 auf die Traktandenliste des Nationalrats.

Da die Abgaskontrollen in der Schweiz für Fahrzeuge mit anerkannten «On-Board-Diagnosesystemen» (OBD) erst 2014 abgeschafft wurden, sind das Know-how und ein Teil der notwendigen Infrastruktur bei Prüflabors, den Strassenverkehrsämtern und den Schweizer Garagisten bereits vorhanden und könnten durch zusätzliche präzisere Messtechnik für die sehr feinen Russpartikel ergänzt werden. Der AGVS steht dem Anliegen wohlwollend gegenüber.

Keine Tempobegrenzung aus Lärmschutzgründen
Vor einem Jahr hatte die Verkehrskommission des Nationalrats der parlamentarischen Initiative Gregor Rutz (SVP/ZH) mit 13 zu zehn Stimmen Folge gegeben. Diese verlangt, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts Tempo 50 gilt und dieser Grundsatz nur aus Gründen der Sicherheit, aber nicht durch Lärmschutzgründe umgangen werden kann. Die Verkehrskommission des Ständerats lehnte dies mit acht zu fünf Stimmen allerdings ab. Nun hat sich die nationalrätliche Verkehrskommission erneut mit der Initiative befasst und beantragt ihrem Rat mit 15 zu acht Stimmen, also mit einem deutlicheren Resultat, der Initiative Folge zu geben. Das Geschäft kommt in dieser Wintersession  in das Nationalratsplenum.

Rechtsvorbeifahren
Am 10. Oktober hat der Bundesrat Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit in Vernehmlassung gegeben. Es geht um das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen, um das Abbiegen von Velofahrern an Kreuzungen auch bei Rot, um die rechtliche Verankerung des Reissverschlusssystems, um die Bildung einer Rettungsgasse und um diverse andere Punkte. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen dauert bis 25. Januar 2019.

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