Läuft U-Nummer-Regelung Ende Jahr aus?

Fahrten mit Händlerschild

Läuft U-Nummer-Regelung Ende Jahr aus?

28. Februar 2023 agvs-upsa.ch – Im Sommer 2021 jubelten Garagisten: Endlich konnten sie ohne ­Gefahr einer happigen Busse mit einem Händlerschild auch mal nach ­Deutschland fahren. Vor allem für Betriebe in der Grenzregion war das eine erhebliche Erleichterung. Der Haken: Diese Regelung gilt nur bis zum 31. Dezember 2023. Wie geht es weiter? 

u_nummer-artikel.jpgChristian Oschwald, schon seit 22 Jahren beim AGVS-Mitglied Mülhaupt R. Zentral-Garage Thayngen AG im grenznahen Thayngen SH tätig, mit einer U-Nummer. Quelle: AGVS-Medien

jas. Das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Astra hatten sich 2021 auf eine befristete gegenseitige Anerkennung diverser länderspezifischer Fahrzeugausweise und Kontrollschilder geeinigt. Dies sorgte für Erleichterung bei Garagisten im grenznahen Gebiet: Damit wurden Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland möglich. Diese bis zum 31. Dezember 2023 geltende Durchführungsvereinbarung gilt für hiesige Kollektiv-Fahrzeugausweise und zugehörige Händlerschilder (sogenannte U-Nummern) sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Damals massgeblich für den Durchbruch bei den jahrelangen Verhandlungen verantwortlichen waren auch der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und der AGVS. Die Einigung vereinfacht die Arbeit des Autogewerbes, auch wenn der Import und Export mit Händlerschildern weiterhin verboten bleibt.

Doch was wird Ende Jahr, wenn diese befristete Durchführungsvereinbarung (SR 0.360.136.11) bezüglich gegenseitiger Duldung von Kennzeichen und Zulassungsscheinen mit Deutschland – so sperrig ist die offizielle Bezeichnung – ausläuft? Heisst es für die Garagisten in den Grenzregionen, dass sie ab 2024 wieder längere Wege in Kauf nehmen oder mit Schweizer U-Nummer auf deutschem Gebiet wieder mit Bussen rechnen müssen? Damit wären 2024 die Zeiten vorbei, in denen man ein Fahrzeug eines deutschen Kunden auch mal mit U-Nummer holen kann.

Doch nun gibt es Entwarnung und gute News für Garagisten! Das Astra teilt auf Anfrage das AGVS-Rechtsdienstes mit: «Das Astra ist mit dem BMDV in Kontakt. Es wird eine unbefristete Lösung ausgearbeitet, die spätestens ab dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.» Damit es bei Fahrten mit der U-Nummer aber sicher keine Busse gibt, gilt es etwas zu beachten, was oft falsch gemacht wird – auch bei Fahrten in der Schweiz: Das Kontrollschild darf nicht einfach von innen an die Scheibe «geheftet» werden! Denn je nach Lichtverhältnissen sowie Neigung und Tönung der Scheibe kann die Lesbarkeit der U-Nummer dann erheblich erschwert oder verunmöglicht werden. Deshalb ist Anbringen hinter der Heckscheibe oder Windschutzscheibe nicht zulässig.

Wie die Garagisten U-Nummern richtig am Fahrzeug anzubringen haben, regelt Artikel 45, Absatz 2 der VTS. Demnach sind sie wie die «normalen» Kontrollschilder gut lesbar und möglichst senkrecht anzubringen. Im Detail heisst das: Nach oben geneigt angebracht darf der Winkel maximal 30 Grad betragen. Bei Neigung nach unten sind maximal 15 Grad erlaubt. Die Schilder müssen sich in einer Höhe zwischen 20 (unterer Rand) und 150 Zentimeter (oberer Rand) ab der Fahrbahnoberfläche gemessen befinden, wenn dem nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Und blickt man von hinten auf das Fahrzeug, muss das hintere Kontrollschild ausgehend von der Längsachse des Fahrzeuges beidseits in einem Winkel von 30 Grad noch lesbar sein.

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