Das müssen Garagisten und angehende Berufslernende wissen

Revidierte KV-Grundbildung

Das müssen Garagisten und angehende Berufslernende wissen

5. September 2022 agvs-upsa.ch – Die Neuerungen in der kaufmännischen Grundbildung, die 2023 in Kraft treten, sollen den sich veränderten Anforderungen der Arbeitswelt gerecht werden und sich die Ausbildung dank der Reform noch konsequenter an der Berufspraxis ausrichten können.

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Quelle: AGVS-Medien

mfi./pd. In rund einem Jahr startet die neue kaufmännische Grundbildung. Zurzeit laufen auf allen Ebenen und an allen Lernorten die Vorbereitungen dazu. Seit Juli 2022 sind die digitalen Lernmedien für die Berufsfachschulen bereits verfügbar. Die Neuerungen in der kaufmännischen Grundbildung betreffen die beruflichen Grundbildungen auf Stufe EBA (Eidgenössisches Berufsattest) und EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Beide wurde inhaltlich und konzeptionell aufeinander abgestimmt, um in Zukunft ein kohärenteres Berufsfeld in allen Branchen zu bilden. Die bestehenden Bildungsbewilligungen ihre Gültigkeit. Für neue Betriebe ist eine Bildungsbewilligung des entsprechenden kantonalen Berufsbildungsamtes erforderlich. Die Bildungsverordnung hält die fachlichen Anforderungen an die Berufsbildenden fest. 

Kauffrau/Kaufmann EBA:

Auf Stufe EBA ist neu eine erste Fremdsprache auf Niveau A2 für alle Lernenden obligatorisch (zweite Landessprache oder Englisch) und im Bildungsplan verankert. Damit wird der Bedeutung der Kommunikation für Lernenden im kaufmännischen Berufsumfeld auch auf Stufe EBA Rechnung getragen. So kann das auf Sekundarstufe I vorgegebene Sprachniveau A2 erhalten werden.

Kauffrau/Kaufmann EFZ:

Auf Stufe EFZ wird mit den Wahlpflichtbereichen, den Vertiefungsmöglichkeiten im dritten Ausbildungsjahr (Optionen) und der Möglichkeit, die integrierte Berufsmaturität abzulegen, auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Stärken der Lernenden und auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Lehrbetriebe eingegangen. Auf dieser Stufe sind zwei Fremdsprachen obligatorisch (Landessprache oder Englisch). In der ersten Fremdsprache erwerben die Lernenden vertiefte mündliche und schriftliche Kompetenzen. Im Rahmen der Wahlpflichtbereiche kann zwischen der zweiten Fremdsprache und der individuellen Projektarbeit (mündliche Kommunikation und Erwerb kultureller Kompetenzen in einer zweiten Fremdsprache) gewählt werden.

Factsheet «Anforderungsprofil Lernende»

Factsheet «Anforderungsprofil Ausbildungsplätze»
 
Weitere Informatione unter www.skkab.ch
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