Weiterentwicklung der LSVA

Auch Elektro-Lastwagen künftig abgabepflichtig

Der Bundesrat plant, elektrisch angetriebene Lastwagen ab 2029 ebenfalls der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu unterstellen.
Publiziert: 04. Juni 2025

Von

Ilir Pinto


										Auch Elektro-Lastwagen künftig abgabepflichtig
Künftig «gleichberechtigt»: Auch elektrisch angetriebene Lastwagen wie der Volvo FH Electric sollen ab 2029 der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterstellt werden. Foto: Volvo Trucks

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2025 eine Botschaft zur Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verabschiedet. Ab dem Jahr 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen der LSVA unterstellt werden. Ziel sei es, die verursachergerechte Finanzierung der durch den Schwerverkehr entstehenden Kosten sicherzustellen und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene weiterhin zu fördern.

Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte nicht zu bremsen, sieht der Bundesrat ein bis 2035 befristetes Rabattsystem vor. Dieses soll Transportunternehmen Planungssicherheit bieten und Anreize schaffen, weiterhin in emissionsfreie Antriebe wie Elektro- und Wasserstoff-Lastwagen zu investieren. Denn auch Wasserstofffahrzeuge, die ebenfalls noch von der LSVA befreit sind, sollen ab 2029 der Abgabe unterstellt werden.

 

Von der günstigsten in die zweitgünstigste Kategorie

Die Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes bringt auch Neuerungen für Verbrenner: Da sich aktuell knapp 90 Prozent der Lastwagen auf Schweizer Strassen in der günstigsten Abgabekategorie befinden, rutschen unter anderem die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Abgasnorm Euro-VI von der günstigsten in die zweitgünstigste Kategorie.

Die durch den Bundesrat vorgesehenen Änderungen gehen nun zur weiteren Bearbeitung ins Parlament. Nebst der konkreten Ausgestaltung der zukünftigen LSVA geht es dabei auch um den Einführungszeitpunkt, den sich die Transportbranche auf das Jahr 2031 hin wünscht und nicht wie vom Bundesrat vorgesehen bereits auf das Jahr 2029.

Medienmitteilung des Bundesrates