Das sind die Bedingungen

Ausstellungen auch in Innenräumen erlaubt

16. April 2021 agvs-upsa.ch – Im Rahmen des weiteren Öffnungsschrittes sind Fahrzeugausstellungen sowohl draussen wie neu auch drinnen gestattet. Die Besucheranzahl richtet sich nach der verfügbaren Fläche. Neu ist es auch möglich, den Kunden vor Ort Sitzplätze für die Konsumation anzubieten. ​ 

Öffnung der Showrooms ab 1. März 2021

Ab 1. März können wieder Fahrzeuge in den Showrooms und im Freien verkauft werden – unter Einhaltung der geltenden Schutzkonzepte.  

Eine Karriere im Autogewerbe bietet viele Möglichkeiten

Kurze physische Instruktion draussen vor dem Auto erlaubt!

Neuer Lockdown - Rechtliche Hinweise

14. Januar 2020 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat entschieden, die Schweiz wieder in den Lockdown zu schicken. Für das Autogewerbe bedeutet dies, dass die Showrooms und Verkaufsflächen im Freien ab 18. Januar 2021, geschlossen werden. Alles weitere finden Sie in unserer Übersicht.

Verkauf von Neu- und Occasionsfahrzeugen:

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