Raserdelikte: Nationalrat spricht sich für Korrekturen an Via Sicura aus

Raserdelikte: Nationalrat spricht sich für Korrekturen an Via Sicura aus

18. Dezember 2015 agvs-upsa.ch – Die Mitglieder des Verbandes für Strassenverkehr «strasseschweiz», zu denen unter anderem der AGVS, der ACS und der TCS gehören, begrüssen den Entscheid des Nationalrats, die längst fälligen Korrekturen an Via Sicura bzw. an der entsprechenden SVG-Bestimmung endlich vorzunehmen. Für die Verbände ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Er bedeutet eine Abkehr von der generellen Kriminalisierung der Automobilisten.

Bis anhin war beim Raserdelikt, gestützt auf Via Sicura und die entsprechende SVG-Bestimmung, eine Strafzumessung nach Massgabe des richterlichen Ermessens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nicht möglich. Dies konnte im Einzelfall zu unverhältnismässigen Ergebnissen führen, etwa dann, wenn ein Raserurteil einen bis dahin unbescholtenen Autofahrer betraf, der für einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise missachtet hat.

Eine als Raserdelikt eingestufte Verkehrsregelverletzung wurde zum Verbrechen erklärt, um so die Extremfälle von Rasern zu bestrafen. Art. 90 Abs. 4 SVG sieht für die Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Damit wird die strafrechtliche Behandlung des Raserdelikts z. B. strenger geregelt als die Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB.

Die grosse Kammer gab gestern der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP, Kt. Tessin) mit 113 zu 72 Stimmen Folge. Damit wird es möglich, die Strafe besser den Umständen und dem tatsächlichen Fehlverhalten des Autofahrers anzupassen – wie «strasseschweiz» schon seit langem fordert. Gerichte und Verwaltungsbehörden erhalten den nötigen Spielraum bei der Strafzumessung von massiven Geschwindigkeitsübertretungen. Die Verbände erwarten, dass auch der Ständerat diesbezüglich dem Nationalrat folgen wird.

 
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