Neue KFZ-Bekanntmachung mit erheblichen Lücken

Neue KFZ-Bekanntmachung mit erheblichen Lücken

24. März 2015 agvs-upsa.ch - Das 19. «Atelier de la Concurrence» stand im Zeichen des Autogewerbes. Aufgrund der Vorgaben der WEKO wurden erstmals kartellrechtskonforme KFZ-Musterverträge erarbeitet. Ferner wurden Lücken der geplanten neuen KFZ-Bekanntmachung offengelegt.

Drei Schwerpunkte waren am 19. «Atelier de la Concurrence» zum KFZ-Gewerbe im Bellevue Palace Bern gesetzt. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Veranstalterin der «Ateliers», untersuchte im Auftrag des AGVS bestehende KFZ-Verträgen. Die ZHAW hat dabei «ein grosses Verhandlungsmachtgefälle zwischen Generalimporteuren sowie Händlern und Werkstätten festgestellt». Diese ungleiche Kräfteverteilung «schlägt auf die Verträge durch – als Beschränkung der unternehmerischen Freiheit», wie Patrick L. Krauskopf festhielt. Die erstmalige Erarbeitung von Musterverträgen für Händler und Werkstätten soll verhindern, dass kartellrechtswidrige Verträge den Wettbewerb zugunsten der Importeure verzerren.

Am 15. Dezember 2014 hat die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) entschieden, die KFZ-Bekanntmachung – das zweite zentrale Thema der Veranstaltung – grundsätzlich weiter zu führen. Sie soll aber überarbeitet werden. Patrik Ducrey, stellvertretender Direktor der WEKO, skizzierte die Grundsätze der Revision mit den folgenden Punkten:
  • Näher als bisher bei der gesetzlichen Grundlage (Kartellgesetz)
  • Kompatibilität mit der Vertikalbekanntmachung
  • Möglichst hohe Kompatibilität mit der EU
  • Berücksichtigung des technischen Fortschritts
  • Fallpraxis Rechnung tragen
  • Ziel: Weiterhin wirksamer Inter- und Intrabrand-Wettbewerb
  • Verhinderung einer Isolation des Schweizer Automarkts
  • Kein Kontrahierungszwang
Im dritten Teil konnte Antje Woltermann vom Zentralvorstand Deutsches KFZ-Gewerbe (ZDK) aufzeigen, dass die seit 2014 geltende KFZ-Gruppenfreistellungsverordnung (das Äquivalent zur KFZ-Bekanntmachung im EU-Raum) den Wettbewerb für Händler und Werkstätten in einem besorgniserregenden Ausmass beeinträchtigt hat. Die EU-Behörde habe dies zwar in der Zwischenzeit erkannt. Eine Korrektur erweise sich derzeit aber als schwierig.

In der anschliessenden Paneldiskussion mit Vertretern von Konsumenten und aus dem Import sowie vom Handel hielt AGVS-Zentralpräsidenet Urs Wernli fest, dass eine Regelung ohne besseren Investitionsschutz nicht akzeptabel sei. Die in der KFZ-Bekanntmachung vorgesehene zweijährige Kündigungsfrist ist laut Wernli «absolut ungenügend». Kritisch reagierte er auch auf die Regelung, dass Verträge künftig ohne Begründung gekündigt werden können. Ausserdem soll der Kontrahierungszwang beibehalten werden.

Die Vernehmlassung zum neuen Entwurf dauert bis zum 30. April 2015. Ziel der WEKO ist es, die definitive Version der KFZ-Bekanntmachung noch vor Mitte dieses Jahres in Kraft zu setzen – und den Marktteilnehmern dann eine Übergangsfrist für die Anpassung bestehender Verträge zu gewähren. Urs Wernli hat bereits angekündigt, dass der AGVS eine Reihe von Änderungsvorschlägen einbringen und für die Anliegen seiner Mitglieder kämpfen wird.

Ein ausführlicher Bericht zum 19. «Atelier de la Concurrence» erscheint im AUTOINSIDE 05/2015.


 
Feld für switchen des Galerietyps
Bildergalerie