Hagelschaden: Direkt zum Garagisten

Hagelschaden: Direkt zum Garagisten

8. Juni 2015 agvs-upsa.ch - Die Unwetter vom Wochenende haben sich beruhigt. Bald sind auch die Keller ausgepumpt und der Schutt weggeräumt. Was bleibt ist die Trauer um die zwei im Kanton Luzern getöteten Menschen – und die von Hagelkörnern zerbeulten Autos.



Im Vergleich zur Tragödie in Dierikon ist ein verbeultes Auto wirklich kein grosses Unglück. Ärgerlich ist es aber trotzdem. Doch wer direkt zum Garagisten geht, fährt bald wieder dellen- und sorgenfrei herum.

Immer mehr Unwetter
Die Schweiz wird immer häufiger von Unwettern heimgesucht. Deshalb lohnt es sich für Fahrzeugbesitzer, sich mit der Thematik Hagelschlag zu befassen. Die normale Autohaftpflichtversicherung deckt Hagelschäden nicht ab. Markus Peter, Leiter Automobiltechnik & Umwelt beim AGVS, rät deshalb zum Abschluss eines Kasko-Zusatzes. Sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkasko-Versicherung sind Schäden enthalten, die von Elementarereignissen wie Hagel verursacht worden sind.

Der Garagist hilft gerne
Markus Peter gibt zu bedenken, dass letztendlich die Garagisten allfällige Reparaturen ausführten und nicht die Versicherer. «Nehmen Sie deshalb nach einem Hagelschaden unverzüglich Kontakt auf mit der Garage Ihres Vertrauens», rät er. Diese klärt den Handlungsbedarf ab und hilft ihren Kunden auch im administrativen sowie versicherungstechnischen Bereich.

Die geeignete Reparaturmethode
Wie bei jeder Karosseriereparatur gilt es auch beim Hagelschaden vor Reparaturbeginn die geeignete Reparaturmethode zu bestimmen und das Einverständnis der Versicherungsgesellschaft einzuholen. Auch hier hilft der Garagist gerne. So geht der von einem Hagelschaden betroffene Kunde unnötigem weiteren Ärger aus dem Weg Viel Hagelschäden werden heute mit der so genannten Drückmethode behoben, das geht schnell und ist kostengünstig.

Selber Hagelopfer
Auch der Garagist selber kann Opfer eines Hagelzugs werden. Zum Beispiel wenn er mit Gebrauchtwagen handelt. Diese müssen im Freien stehen, damit sie von potenziellen Käufern gesehen werden. Glück hat der, der eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese deckt Elementarschäden wie Hagelschlag. Eine Betriebshaftpflicht ist nicht obligatorisch, doch dringend zu empfehlen.
 
Hier finden Sie den AGVS-Garagisten in Ihrer Nähe: www.agvs-upsa.ch/de/verband/mitgliederverzeichnis

nach oben

 
Feld für switchen des Galerietyps
Bildergalerie